In Deutschland legal, woanders nicht: Fünf interessante Beispiele, um auf Reisen nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten

In Deutschland legal, woanders nicht

Kaum ein Land steht so sehr für Freiheit und klare Regeln wie Deutschland. Was hierzulande als harmlos gilt – ein Feierabendbier auf der Parkbank, ein schneller Sprint über die Autobahn oder das Fotografieren eines Bahnhofs – kann andernorts jedoch schnell zu einem teuren Bußgeld oder sogar größeren Problemen führen. Reisende, die sich auf das deutsche Verständnis von Recht und Ordnung verlassen, geraten oft unwissentlich in die Bredouille. Der folgende Überblick beleuchtet fünf interessante Alltagsbeispiele, bei denen deutsche Gewohnheiten im Ausland zu einer echten juristischen Falle werden können.

1. Die verbotene Flüssigkeit: Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

In Deutschland gehört das Feierabendbier oder der Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt zum kulturellen Standard. Der öffentliche Konsum von Alkohol ist weithin gestattet und wird nur in wenigen, lokalen Verbotszonen eingeschränkt. Im Ausland herrschen hierzu oft wesentlich striktere Gesetze.

Wer eine USA Reise plant, sollte wissen, dass in vielen Bundesstaaten sogenannte ‚Open Container Laws‘ gelten. Wer hier auf dem Gehweg oder im Park eine offene Flasche Bier oder Wein mit sich führt, riskiert hohe Strafen. Daher kommt dort auch die bekannte Szene der in braunen Papiertüten versteckten Flaschen.

Auch das Mindestalter für den Alkoholkonsum ist ein häufiger Stolperstein. Während in Deutschland Wein und Bier ab 16 Jahren erlaubt sind, gilt in den USA eine strikte Grenze von 21 Jahren. In skandinavischen Ländern wie Norwegen oder Schweden liegt das Mindestalter für den Kauf hochprozentiger Spirituosen in staatlichen Geschäften oft bei 20 Jahren. In streng konservativen Staaten droht für den Konsum außerhalb lizenzierter Bereiche oder gar die Einfuhr von Alkohol die sofortige Verhaftung.

2. Der zähe Tabubruch: Kaugummi, Rauchen und penible Sauberkeit

Der zähe Tabubruch: Kaugummi, Rauchen und penible Sauberkeit

Die Entsorgung eines Kaugummis oder einer Zigarette wird in Deutschland höchstens als Kavaliersdelikt oder als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ein Land nimmt es jedoch extrem genau mit der öffentlichen Ordnung und Sauberkeit, und das mit harten Konsequenzen.

Singapur ist weltweit bekannt für seine rigorosen Gesetze zur Reinheit des Stadtbildes. Hier ist der Verkauf und die Einfuhr von Kaugummi (mit sehr wenigen medizinischen Ausnahmen) seit 1992 verboten. Touristen, die versuchen, das zähe Gut ins Land zu bringen, sehen sich mitunter hohen Bußgeldern oder sogar der Beschlagnahmung konfrontiert.

Auch das Rauchen wird in vielen asiatischen oder südeuropäischen Städten deutlich strenger gehandhabt als in Deutschland. In manchen japanischen Metropolen ist das Rauchen im Freien (abgesehen von speziell ausgewiesenen Bereichen) untersagt. In südeuropäischen Touristenzentren wie Rom oder Venedig können bereits das Wegwerfen eines Zigarettenstummels oder das Picknicken an historischen Stätten zu empfindlichen Geldstrafen führen, da die Behörden die Vermüllung eindämmen wollen.

3. Motive der Sicherheit: Das Verbot des Fotografierens

Die deutsche „Panoramafreiheit“ erlaubt es prinzipiell, Bauwerke und Plätze aus öffentlichen Bereichen heraus zu fotografieren. Diese Freiheit ist international keinesfalls ein Standard. Besondere Vorsicht ist in vielen Ländern bei Motiven geboten, die auch nur entfernt als militärisch, strategisch wichtig oder behördlich interpretiert werden könnten. Dazu gehören:

  • Polizeistationen oder Kasernen
  • Grenzübergänge
  • Flughäfen und Bahnhöfe
  • Botschaften

In Ländern wie Ägypten, Bahrain, oder den Vereinigten Arabischen Emiraten kann das Fotografieren eines unscheinbaren Postamts oder einer Brücke als Verstoß gegen die nationale Sicherheit gewertet werden. Die Konsequenzen reichen von der Beschlagnahmung der Kamera bis hin zu ernsthaften juristischen Problemen. Im Zweifel sollte daher immer auf das Motiv verzichtet werden.

4. Technologisches No-Go: Radarwarner im Navigationsgerät

Technologisches No-Go: Radarwarner im Navigationsgerät

Das Fahren in Deutschland ist durch die fehlende allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen einzigartig. Was die technische Ausstattung betrifft, gilt in Deutschland ein klares Verbot für das Betreiben oder Mitführen von dedizierten Radarwarnern. Die Nutzung von Navigations-Apps, die lediglich vor „Gefahrenstellen“ warnen, ist jedoch in einer rechtlichen Grauzone noch weit verbreitet.

Besonders Reisende nach Frankreich müssen sich jedoch umstellen. Hier sind alle Systeme, ob fest verbaut oder in einer App, die vor festen oder mobilen Geschwindigkeitskontrollen oder „Punkte-Kontrollen“ warnen, strikt untersagt. Das gilt selbst dann, wenn das Gerät lediglich vor einer „Gefahrenzone“ warnt. Bei einer Kontrolle kann die Nutzung solcher Technik zu einer Geldstrafe von über 1.500 Euro und der Beschlagnahmung des Navigationsgeräts führen. Ähnliche Regelungen gelten auch in der Schweiz und Österreich.

5. Gefährliche Fracht: Beschränkungen beim Reservekanister

Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern im Privatfahrzeug ist in Deutschland zur Eigennutzung erlaubt. 20 Liter gelten dabei als Richtwert, der in der Regel unproblematisch ist. Auf dem Weg in den Urlaub oder in osteuropäische Länder herrschen jedoch andere Zollbestimmungen. Viele Staaten setzen hier deutlich niedrigere Grenzen, oft nur 10 Liter, um den unerlaubten Handel mit Kraftstoff zu verhindern oder um schlichtweg Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

Wer beispielsweise nach Kroatien, Tschechien oder Ungarn reist, sollte sich vorab über die exakte Höchstmenge informieren. Das Überschreiten dieser Grenze kann bei einer Kontrolle nicht nur zu einem Bußgeld führen, sondern auch zur Beschlagnahmung des gesamten Kraftstoffs und des Kanisters. Es ist ratsam, nur das Nötigste mitzuführen oder gänzlich auf den Reservekanister zu verzichten.

Fazit: Andere Länder, andere Gesetze

Diese alte Weisheit bewahrheitet sich auf Reisen immer wieder aufs Neue. Eine kurze Recherche über die lokalen Bestimmungen des Reiselandes erspart nicht nur Ärger und Geldstrafen, sondern zeigt auch den nötigen Respekt vor den kulturellen und rechtlichen Gegebenheiten des Gastlandes.